Katja Zöll & Tom Mischke Alte Kirchstraße 13 56858 Neef
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Internet: www.fewo-am-matthiasturm.de
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Rechte & Pflichten aus dem
Gastaufnahmevertrag/DEHOGA (AGB):
Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt
(Stornierung) gibt es nicht. Auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen usw.
entbinden nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. 1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist. Eine telefonische Bestellung reicht aus.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist
es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es,
den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen. 3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: keine
Gebühren
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 60%
des Reisepreises
Danach: 80% des Reisepreises
Die Endreinigung wird nicht berechnet.
5.a) Der Gastgeber ist nach Treu &
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der
Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4
errechneten Betrag zu zahlen.
Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen
auf eine Berechnung der Ausfallzeiten im Einzelfall gegebenenfalls verzichtet
werden.