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                           Anbieter, Design, Inhalt & Realisierung:

                                      Katja Zöll & Tom Mischke
                                          Alte Kirchstraße 13
                                               56858 Neef

                                        Telefon: 06542/2680

                          E-mail: fewo-am-matthiasturm@t-online.de

                           Internet: www.fewo-am-matthiasturm.de

Datenschutz & Rechtshinweise:

Datenschutz
Die Nutzung dieser Website ist grundsätzlich ohne Preisgabe Ihrer personenbezogenen Daten möglich.
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Rechtshinweis
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Rechte & Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag/DEHOGA (AGB):

Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) gibt es nicht. Auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen usw. entbinden nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen.
 1.  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Eine telefonische Bestellung reicht aus.

 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.
 
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
 
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen.
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:     keine Gebühren
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:     20% des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:     40% des Reisepreises
Bis zum  7. Tag vor Reisebeginn:      60% des Reisepreises Danach:                                      80% des Reisepreises
Die Endreinigung wird nicht berechnet.

5.a) Der Gastgeber ist nach Treu & Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Berechnung der Ausfallzeiten im Einzelfall gegebenenfalls verzichtet werden.      

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